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Vertrag von Rapallo
Rapallo, Sonntag, 16. April 1922

Die Isolierung des Deutschen Reichs, das sich erfolglos um eine Revision der Reparationsansprüche bemüht, führt zur Annäherung an Russland.

Das Deutsche Reich schließt mit Sowjetrussland einen Vertrag auf der Grundlage gegenseitiger Gleichberechtigung. Das Abkommen beinhaltet den beidseitigen Verzicht auf Reparationsansprüche, die sofortige Aufnahme diplomatischer Beziehungen und die Meistbegünstigung für Handelsbeziehungen.
Der Sowjetstaat ist damit zum ersten Mal völkerrechtlich anerkannt. Kurz zuvor hatten sich auf der internationalen Wirtschaftskonferenz in Genua deutsche Hoffnungen auf Zugeständnisse in der Reparationsfrage zerschlagen. Entgegen deutschem Wunsch blieb diese Frage in der Agenda unberücksichtigt. Damit ist das eigentliche Ziel des Reichskanzlers Joseph Wirth (Zentrum) und des Außenministers Walther Rathenau (DDP), die Anbindung an die Westmächte, unerreichbar.
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